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Patentsituation NdFeB

In mehreren Grund- und Folgepatentschriften werden gemeinsam von SSMC und von Magnequench die Legierungszusammensetzung, die Herstellung von isotropen, kunststoffgebundenen als auch von anisotropen, gesinterten Dauermagneten weltweit geschützt.

Magnete, Magnetsysteme, Komponenten oder fertige Endprodukte, die Dauermagnete auf Basis von NdFeB Legierungen beinhalten, dürfen bis zum Jahre 2014 nur dann in die USA eingeführt werden, wenn sie aus einer lizenzierten Fertigung stammen (gesinterte Dauermagnete nach Sumitomo Verfahren) oder bereits als lizenziertes Pulver in die Fertigung eingeflossen sind (Magnequench Verfahren).

1. BEC vertreibt ausschließlich NdFeB Magnete lizenzierter Fertigungsstätten. Die Magnete werden entweder nach dem pulvermetallurgischen SSMC -Verfahren hergestellt oder aus lizenziertem Magnequench-Pulver kunststoff- gebunden in gepresster oder gesprizter Form.

2. Das Hauptpatent für die Herstellung von NdFeB Dauermagneten ist in Europa im Jahr 2007 ausgelaufen.

3. In USA besteht der Patentschutz bis 2014 fort.

4. Die europäischen Abnehmer von gesinterten NdFeB - Dauermagneten und von Baugruppen, die NdFeB Dauermagnete beinhalten, müssen bei Exporten ihrer Endprodukte in die USA ausschließlich lizenzierte Dauermagnete verwenden.